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Entscheidungsprozess:
wo werden welche Entscheidungen getroffen
- betrifft es nur uns -> selber
- brauchen wir andere zur Umsetzung?
- müssen andere mitmachen?
- betrifft es auch andere
- einzelne Räte -> mit diesen gemeinsam entscheiden
- wenn möglich in festes Gremium tragen
- alle -> großer Rat
Ablauf
- Fragestellung wird formuliert
- Fragestellung wird über Regio-Vertretungen an WiG-Vertretungen gegeben
- WiG-Vertretungen bringen Fragestellung ins nächste Plenum
-> Meinungsbildung + Entscheidung - WiG-Vertretungen bringen Entscheidungen (+ Hintergründe) in den regionalen Rat
-> Austausch + Entscheidung für Region - Regionale Vertretungen bringen Entscheidungen in den großen Rat
-> Austausch + Entscheidung
Entscheidungsfindung
- Fragestellung wird gestellt
- erste Runde: Sammlung von Antworten
- Formulierung Vorschlag/Vorschläge nach erster Runde z.B durch Moderation
- zweite Runde: Widerstände gegen Vorschlag (begründet mit Verbesserungsvorschlägen)
- Abstimmung nach jedem Verbesserungsvorschlag, ob er eingearbeitet, besprochen oder abgelehnt wird
- Sammlung Alternativvorschläge
- ein Widerstand/Verbesserungsvorschlag kann nicht innerhalb des Plenums eingearbeitet werden
- Abstimmung: gibt es zeitliche Widerstände, das auszulagern und die Entscheidung im nächsten Plenum fortzuführen? (z.B Entscheidung muss heute getroffen werden, um Plakate zu drucken)
- wenn ja, dann weiter mit Mehrheitsabstimmung
- wenn nein, dann auslagerung und weiter im nächsten Plenum
- Entscheidungsreihenfolge
- Konsensvorschlag durch Moderation
-> alle finden den Vorschlag gut - Konsentvorschlag durch Moderation
-> keiner hat schwere Widerstände gegen den Vorschlag - Agree-to-disagree:
-> Akzeptieren und Aussprechen, dass sich Menschen in dieser Frage nicht einig sind (und nicht versuchen, das in stundenlangen Runden kleinzureden)
-> gemeinsam überlegen, wie damit umgegangen werden kann: Kompromiss, beides machen, (wie kann von diesem Dissens ausgehend die beste Entscheidung für alle getroffen werden? - Mehrheitsabstimmung:
-> nur, wenn Konsens, Konsent oder Kompromissmöglichkeiten nicht funktioniert haben
-> die Mehrheit ist für einen Vorschlag und wird diesen Umsetzen
-> alle tragen diese Entscheidung dann mit
! es gibt keine Vetos, wenn eine kleinere Gruppe etwas anderes machen möchte, dann darf das nicht über eine Mehrheitsentscheidung abgelehnt werden
was sind schwere Widerstände
- Einfache/kleine Einwände: Diese beziehen sich auf Aspekte, die leicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens geändert werden können, wie z.B. Formulierungen, kleinere Anpassungen oder ergänzende Informationen. Ein einfacher Einwand könnte etwa sein: „Ich würde vorschlagen, den Satz umzuformulieren, damit er klarer ist.“ Diese Einwände sollten ohne lange Diskussionen behandelt und integriert werden können.
- Schwerwiegende/große Einwände: Diese betreffen grundsätzliche Aspekte des Vorschlags, die wesentliche Änderungen erfordern, z.B. grundlegende Bedenken hinsichtlich der Ziele, Werte oder Auswirkungen des Vorschlags. Ein schwerwiegender Einwand könnte etwa lauten: „Der Vorschlag widerspricht unserer Grundidee und könnte unsere langfristigen Ziele gefährden.“ Diese Einwände erfordern eine eingehendere Diskussion und gegebenenfalls eine Überarbeitung des Vorschlags.
Rechte und Pflichten im Plenum
- Partizipation bedeutet auch, Verantwortung für das Plenum zu übernehmen (also nicht die eigene Meinung über die konstruktivität der Debatte stellen)
- auch für Konsens, konsent- und kompromissfindung verantwortlich
- am Anfang jedes Plenums:
- kollektive Selbstverpflichtung auf konstruktive Debatte
- Info über Entscheidungsablauf
- Mitspracheberechtigt (erste Runde) sind alle, die da sind
- Um entscheidungsberechtigt zu sein, muss mensch
- ein Kollektiv-Training mitgemacht haben
- sich auf das Manifest und die Werte verpflichten
- Um als Vertretung in einen Rat zu gehen, muss mensch
- ein Moderationstraining mitgemacht haben
- von der zu vertretenden Struktur gewählt worden sein
Unveränderliches
- Grundwerte
- Protestkonsens
- Veränderung Entscheidungsstruktur nur mit Konsent im großen Rat und nach 3 Lesungen in 3 Plena.