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Karlsruhe, 09.09.2026 – Rechtsextremist bei Stadt angestellt - Staatsanwaltschaft sieht kein Problem

Ein gewaltbereiter Rechtsextremist ist bei der Stadt Karlsruhe angestellt. Als Hallenmeister der Badnerlandhalle verwaltet Sven W. den Zugang zur städtischen Veranstaltungshalle. Wie nun bekannt wurde, ist dessen verfassungsfeindliche Gesinnung Polizei und Staatsanwaltschaft seit Monaten bekannt. Ein Umstand, der dort scheinbar kein Grund zur Beunruhigung ist.

Im Nachgang eines friedlichen Protests gegen eine Veranstaltung der AfD fand am Dienstag Mittag ein Verfahren am Karlsruher Amtsgericht statt. Dabei wurde öffentlich, dass einer der Hallenmeister der Badnerlandhalle sich schon im Oktober 2025 gegenüber der Polizei rechstextrem und gewaltbereit äußerte. Der Hallenmeister forderte von der Polizei unter anderem, Menschen von einem mehrere Meter hohen Balkon zu werfen. Zusätzlich wollte er Gegenstände vom Dach der Halle auf die Personen werfen. Als die Beamten erwiderten, dass das keine Möglichkeit sei, ließ der Hallenmeister sie wissen: Mit der "richtigen Ideologie" ginge das.

Als Angestellter im öffentlichen Dienst hat er sich in seinem Arbeitsvertrag auf die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet. Obwohl sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft seit bald einem Jahr Kenntnis davon haben, dass er sich längst nicht mehr auf dem Boden der Verfassung bewegt, ist der Hallenmeister weiter in seiner Rolle bei der Stadt angestellt. Schon damals gab die Polizei zu Protokoll, dass sie erhebliche Zweifel an seiner Eignung als Hallenmeister hat: Ihm fehle die notwendige Neutralität, um Veranstaltungen verschiedener politischer Parteien durchzuführen. Weitere Schritte wurden aber weder von den Beamten noch von der Staatsanwaltschaft unternommen.

Einer der Angeklagten sagte zu dem Vorgang Folgendes: "Karlsruhe, als Sitz des Verfassungsgerichts, steht wie keine andere Stadt für den Schutz der Demokratie. Wie kann es sein, dass wir uns von einem Rechtsextremisten vertreten lassen?"

Mit diesen Problemen konfrontiert, erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie sich nur für dieses Verfahren zuständig sehe. Für den Schutz der öffentlichen Institutionen vor Verfassungsfeinden fühlt sie sich demnach nicht verantwortlich.

 

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